Evaluierung des Waffenrechts: Zweite Runde – das plant das BMI wirklich
WaffG-Evaluierung 2026: Zweite Runde & die Top 10 Änderungen
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die zweite Beteiligungsrunde zur Evaluierung des Waffenrechts eingeleitet: Die Verbände haben einen 46-seitigen Folgefragebogen erhalten und Zeit bis zum 30. September 2026. Einen Referentenentwurf gibt es noch nicht – aber der Fragenkatalog verrät, welche Änderungen am Waffengesetz das Ministerium wirklich ernsthaft durchspielt. Wir haben die zehn auffälligsten Themenblöcke zusammengefasst und für Sportschützen, Jäger und Besitzer erlaubnisfreier Waffen eingeordnet.
Was die zweite Runde der WaffG-Evaluierung überhaupt ist
Die Evaluierung des Waffenrechts läuft seit 2025. In der ersten Runde durften Verbände – darunter DSB, BDS, BDMP, DJV, GdP, BDK, VDB und BZL – ihre Forderungen und Kritikpunkte zum geltenden Waffengesetz einreichen. Diese Stellungnahmen hat das BMI ausgewertet und daraus einen Folgefragebogen entwickelt, der nun in der zweiten Beteiligungsrunde beantwortet wird. Erst danach entsteht ein Referentenentwurf, der wiederum durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat müsste. Realistisch heißt das: Eine neue Waffenrechtsnovelle aus diesem Prozess wird frühestens 2027 wirksam.
Wichtig für die Einordnung: Eine Frage ist keine Gesetzesabsicht. Viele Punkte im Katalog gehen ausdrücklich auf Vorschläge aus Runde eins zurück; das BMI fragt teilweise auch erkennbar skeptisch nach, um einen Vorschlag am Ende verwerfen zu können. Aussagekräftig ist deshalb weniger, ob gefragt wird, sondern wie tief: Wo das Ministerium Varianten, Grenzwerte, Kosten, Übergangsregelungen und Vollzugsfolgen abfragt, wird eine Option ernsthaft geprüft. Der Fragebogen selbst ist nicht offiziell veröffentlicht – der VDB hat das Dokument öffentlich bereitgestellt.
Die Top 10 der möglichen Änderungen im Waffengesetz
Platz 10: Große Magazine – eher neue Ausnahmen als komplette Freigabe
Das BMI fragt zunächst grundsätzlich, ob das bestehende Verbot großer Magazine sachgerecht ist. Spannender sind die Folgefragen: Welche Alternativen wären unter Berücksichtigung der EU-Feuerwaffenrichtlinie überhaupt möglich? Sollten Sportschützen Ausnahmegenehmigungen erhalten – und unter welchen Voraussetzungen? Auch für den Fachhandel wird eine eigene Ausnahme zur vorübergehenden Besitznahme abgefragt, inklusive Dauer und Verwaltungsaufwand. Eine vollständige Abschaffung der Magazinregelungen lässt sich daraus nicht ableiten. Näher liegt ein Modell, bei dem die Grundstruktur bleibt, einzelne Gruppen aber standardisiert Ausnahmen bekommen.
Platz 9: Schalldämpfer – weniger Bürokratie ist gut vorstellbar
Beim Thema Schalldämpfer stellt das BMI erstaunlich viel zur Diskussion: die rechtliche Einstufung, die Aufbewahrungsvorschriften, eine Freigabe für Randfeuermunition, eine Freigabe für Sportschützen – bis hin zur Frage, ob Schalldämpfer für WBK-Inhaber frei erwerbbar sein sollten. Gleichzeitig wird gefragt, welche Folgen ein Wegfall der Eintragung hätte und wie die Zuordnung zu einem verantwortlichen Besitzer erhalten bliebe. Das klingt weniger nach vollständiger Freigabe als nach einem Mittelweg: weniger Erwerbs- und Aufbewahrungsbürokratie, ohne die Nachverfolgbarkeit aufzugeben. Wer heute schon einen Dämpfer beantragt, findet die aktuelle Länderpraxis in unserem Überblick zu den Länderregelungen 2025/26.
Platz 8: Langwaffenbestände bei Jägern könnten begrenzt werden
Hier wird der Katalog ungewöhnlich konkret. Das BMI will wissen, wie viele Langwaffen zur Jagdausübung tatsächlich benötigt werden, ab welcher Zahl man von einem „extremen Einzelfall“ sprechen könnte – und fragt sogar nach einer gesetzlichen Höchstgrenze „etwa im mittleren zweistelligen Bereich“, unterhalb derer keine Bedürfnisprüfung stattfinden würde. Hintergrund ist eine uneinheitliche Rechtsprechung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2026 entschieden, dass das geltende Gesetz keine solche Obergrenze vorsieht; die Entscheidungsgründe wurden allerdings erst im Juli 2026 bekannt. Ob eine gesetzliche Zahl am Ende Verschärfung oder Klarstellung wäre, hängt völlig von der Höhe ab. Für Einsteiger relevant bleibt zunächst die klassische Frage nach der ersten Büchse für den Jungjäger.
Platz 7: Sportschützen könnten beim Grundkontingent mehr Spielraum bekommen
Einer der umfangreichsten Blöcke betrifft das Bedürfnis für Sportschützen. Geprüft werden mehrere Modelle gleichzeitig: Änderungen am Erwerbsstreckungsgebot, ein flexibleres Grundkontingent, eine andere Zuordnung von Waffen zu diesem Kontingent und der einfache 1:1-Tausch einer bereits vorhandenen Waffe. Besonders konkret wird ein Grundkontingent von maximal fünf halbautomatischen Lang- oder mehrschüssigen Kurzwaffen, zwischen denen der Erlaubnisinhaber selbst wählen könnte. Beim Waffentausch fragt das Ministerium bereits, ob überhaupt eine neue Bedürfnisprüfung nötig ist.
Nicht alle Lockerungswünsche stoßen jedoch auf Wohlwollen: Bei der Anhebung der Zehnergrenze der Gelben WBK fragt das BMI auffällig kritisch zurück, warum jenseits dieser Grenze nicht der ohnehin vorhandene Bedürfnisnachweis genutzt werden könne. Unterm Strich spricht das Bild eher für vorsichtige Entbürokratisierung als für eine pauschale Ausweitung. Wer gerade erst einsteigt, findet die Abläufe in unserer Anleitung zum WBK-Antrag Schritt für Schritt.
Platz 6: Bagatellverstöße könnten weniger drastische Folgen haben
Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nennt das BMI selbst einen anschaulichen Fall: Nach 20 beanstandungsfreien Aufbewahrungskontrollen wird eine einzelne Patrone im Jagdrucksack vergessen. Gefragt wird, ob solche Fälle als „minder schwer“ eingeordnet werden könnten, nach welchen Kriterien, welche kürzere Dauer der Unzuverlässigkeit angemessen wäre – und welchen Verwaltungsaufwand das auslöst. Diese Detailtiefe zeigt, dass eine stärkere Differenzierung zwischen schweren Verstößen und Bagatellen ernsthaft untersucht wird. Für Waffenbesitzer wäre das eine der spürbarsten Verbesserungen des gesamten Katalogs.
Platz 5: Die Aufbewahrung des Tresorschlüssels könnte geregelt werden
Wohin mit dem Schlüssel, wenn der Tresor verschlossen ist? Das BMI fragt nach bundeseinheitlichen und verhältnismäßigen Regeln, technischen Mindeststandards und danach, ob bestimmte Schließsysteme gesetzlich vorgegeben werden sollten – genannt werden biometrische Systeme, Zahlenkombinationen ohne Notschlüssel und ein gesonderter Schlüsseltresor. Nach mehreren widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen ist eine Klarstellung wahrscheinlicher als ein Weiterlaufen der bisherigen Praxis. Entscheidend ist, wo sie endet: Eine saubere Regelung beseitigt Rechtsunsicherheit – vorgeschriebene Schlosssysteme oder ein zusätzlicher Schlüsseltresor wären dagegen eine kostenträchtige Nachrüstpflicht.
Platz 4: Die persönliche Eignung soll einheitlicher beurteilt werden
Beim Thema persönliche Eignung spielt das BMI mehrere Modelle durch. Die weitestgehende Variante wäre, die Bewertung grundsätzlich psychologischen Gutachtern zu übertragen – abgefragt werden dazu sofort Kosten und Zeitaufwand. Weniger weitgehend: Gutachten nur beim Erstantrag und danach in größeren Abständen. Als dritte Alternative steht eine bundeseinheitliche, mit psychologischer Expertise entwickelte Kriterienliste für die Waffenbehörden im Raum. Von „Psychotests für alle“ zu sprechen, wäre falsch. Erkennbar ist ein anderes Ziel: Die Beurteilung soll vereinheitlicht und fachlich belastbarer werden.
Platz 3: Das Nationale Waffenregister als Kern der Digitalisierung
Das Nationale Waffenregister (NWR) könnte sich vom reinen Register zu einem praktischen Prüfinstrument entwickeln. Zur Diskussion stehen: die Erfassung von Jagdscheinen, ein begrenzter Zugriff für Vereine, Schießsportverbände und Schießstandbetreiber sowie eine Prüfmöglichkeit für Waffenhändler, ob gegen einen Kunden ein Waffenverbot besteht oder ein Voreintrag noch gültig ist. Das passt zu einem Muster, das sich durch den gesamten Fragebogen zieht: weniger Papier und manuelle Rückfragen, mehr digitale Verifikation. Entscheidend wird die konkrete Ausgestaltung – insbesondere beim Datenschutz und bei der Frage, wer welche Daten sehen darf.
Platz 2: Armbrüste könnten deutlich stärker reguliert werden
Der Armbrust-Komplex fällt auf, weil das BMI bereits sehr konkrete Eingriffe abfragt: Welche Formen des Umgangs könnten künftig einer Erlaubnis bedürfen? Welche Voraussetzungen des § 4 WaffG sollten gelten? Sollen sämtliche Armbrüste oder nur bestimmte Typen erfasst werden? Hinzu kommt ein mögliches Führverbot nach § 42a WaffG – jener Norm, die auch für Jagdmesser und andere Klingen gilt. Sicherheitsbehörden werden zusätzlich nach Delikten und statistischen Erkenntnissen gefragt. Die Forderung nach einer Erlaubnispflicht wird inzwischen einer Initiative des hessischen Innenministers zugeordnet – bemerkenswert bleibt, wie detailliert Regulierungsmodelle bereits ausgelotet werden.
Platz 1: Bei Schreckschusswaffen könnte sich am meisten ändern
Der größte potenzielle Systemwechsel betrifft Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Heute sind Erwerb und Besitz ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubnisfrei, für das Führen genügt der Kleine Waffenschein. Das BMI stellt dieses System vollständig zur Diskussion: Bereits für Erwerb und Besitz wird nach Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung, Sachkunde, Bedürfnis und sogar einer Haftpflichtversicherung gefragt. Für das Führen könnten weitere Anforderungen hinzukommen; auch einheitliche Bedingungen für Erwerb, Besitz und Führen werden geprüft. Es folgen Fragen zu Bedürfnisgründen, Altbesitz, einer Befristung des Kleinen Waffenscheins, Aufbewahrung, EU-Verbringung, Kennzeichnung und Eintragung ins NWR. Als zusätzliche Präventionsmaßnahme nennt das BMI selbst eine verpflichtende farbliche Kennzeichnung, damit SRS-Waffen als Nicht-scharfe-Waffen erkennbar sind – analog zu Airsoft-Regeln in anderen Ländern.
Für Besitzer, Industrie und Handel wäre das keine Detailänderung, sondern ein Systemwechsel: Aus einem erlaubnisfreien Erwerb würde ein Verfahren, das dem Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen in Teilen ähnelt. Wer sich für den Bestand interessiert: Wie eine solide Schreckschusswaffe heute aussieht, zeigt unser Test des Weihrauch Arminius HW 37. Wer ohnehin über nicht-letale Alternativen nachdenkt, findet in unserem Test des Piexon Guardian Angel 4 die rechtliche Einordnung von Pfefferspray.
Was die Verbände jetzt tun – und was Waffenbesitzer tun können
Die beteiligten Verbände haben bis zum 30. September 2026 Zeit für ihre Antworten. Danach wertet das BMI erneut aus. Wer Einfluss nehmen will, tut das am wirksamsten über seinen Verband oder Verein: DSB, BDS, BDMP und DJV sammeln Praxisrückmeldungen ihrer Mitglieder, und gerade bei Vollzugsfragen (Aufbewahrung, Schlüssel, Bagatellverstöße, Grundkontingent) sind konkrete Fallbeispiele aus der Praxis das stärkste Argument. Die Positionen der Sportschützenseite hatten wir bereits beim DSB-Positionspapier eingeordnet.
Fazit: Verschärfung oder Liberalisierung? Vermutlich beides
Der Fragenkatalog geht nicht in eine Richtung. Es gibt echte Ansätze zum Bürokratieabbau – beim Grundkontingent für Sportschützen, bei Bagatellverstößen, bei Schalldämpfern und beim Waffentausch. Diese Erleichterungen betreffen aber überwiegend Verfahren und Detailregelungen. Die restriktiven Ansätze greifen tiefer: Bei SRS-Waffen und Armbrüsten steht im Raum, bislang erlaubnisfreie Bereiche erstmals in das klassische Erlaubnis- und Kontrollsystem einzubeziehen; bei persönlicher Eignung und Aufbewahrung könnten neue Pflichten entstehen.
Gewichtet man nicht die Zahl der Fragen, sondern die mögliche Eingriffstiefe, fällt die Bilanz für Jäger, Sportschützen und Legalwaffenbesitzer daher gemischt bis kritisch aus. Sicher ist erst etwas, wenn ein Referentenentwurf vorliegt. Bis dahin gilt: Rechtsstand kennen, Aufbewahrung sauber dokumentieren – und die zweite Runde aufmerksam verfolgen. Wir berichten weiter, sobald die Verbandsantworten ausgewertet sind.
Häufige Fragen
Wann kommt das neue Waffengesetz nach der Evaluierung?
Ein Datum gibt es nicht. Die Verbände antworten bis zum 30. September 2026, danach wertet das BMI aus und erstellt gegebenenfalls einen Referentenentwurf. Anschließend folgen Ressortabstimmung, Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Realistisch ist frühestens 2027 mit wirksamen Änderungen zu rechnen.
Werden Schreckschusswaffen künftig erlaubnispflichtig?
Entschieden ist nichts. Das BMI fragt jedoch besonders breit nach Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Bedürfnis, Haftpflicht, Altbesitz, Kennzeichnung und NWR-Eintragung für SRS-Waffen. Diese Detailtiefe macht Änderungen in diesem Bereich zum wahrscheinlichsten größeren Eingriff des gesamten Fragenkatalogs.
Kommt eine Obergrenze für Langwaffen bei Jägern?
Das BMI fragt nach einer möglichen gesetzlichen Höchstgrenze „etwa im mittleren zweistelligen Bereich“, unterhalb derer keine Bedürfnisprüfung erfolgt. Je nach Höhe wäre das eine Verschärfung oder – weil der BayVGH 2026 klargestellt hat, dass es aktuell keine Obergrenze gibt – eine praxistaugliche Klarstellung.
Wo kann ich den BMI-Fragebogen der zweiten Runde lesen?
Das Bundesinnenministerium hat den 46-seitigen Katalog nicht offiziell veröffentlicht. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) stellt das Dokument auf seiner Website zum Download bereit; den Link findest du in der Quellenangabe unter diesem Beitrag.
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