Sachsen-Anhalt: 17 AfD-Jäger haben Waffen und Erlaubnisse verloren
17 AfD-Jäger ohne Waffen: Sachsen-Anhalt zieht Erlaubnisse ein
Nach den rechtskräftigen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt wird der Waffenentzug für AfD-Mitglieder konkret: Einer Recherche der BILD vom 12. September 2026 zufolge haben bereits 17 Hobby-Jäger ihre Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnisse verloren, in 122 weiteren Fällen laufen Prüfungen oder Verfahren. Was belegt ist, was offen bleibt – und was Betroffene wissen müssen.
Die Zahlen und ihre Quelle
Die Zählweise von 17 betroffenen Jägern und 122 laufenden Fällen stammt ausschließlich aus der BILDplus-Recherche und lässt sich öffentlich nicht unabhängig überprüfen. Zu den Betroffenen gehört laut Bericht ein Dachdeckermeister aus Sachsen-Anhalt, AfD-Mitglied und passionierter Jäger, der sieben Waffen abgeben musste. Amtlich bestätigte Zahlen aus einer parlamentarischen Anfrage Anfang 2025 lagen deutlich darunter: 74 AfD-Mitglieder besaßen damals im Land eine Waffenbesitzkarte – 25 als Jäger, 49 als Sportschützen – mit insgesamt rund 330 Schusswaffen. Fünf Widerrufsbescheide waren erlassen, 51 weitere Prüfungen liefen.
Die rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG
Das OVG hat am 7. August 2026 in drei Verfahren (Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25 und 3 L 51/25) die Berufungszulassung abgelehnt und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg aus dem März 2025 rechtskräftig gemacht. Maßgeblich ist die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz: Wer eine verfassungsfeindliche Vereinigung unterstützt oder ihr angehört, gilt grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig. Eine Waffenstraftat oder konkrete Gewaltandrohung ist dafür nicht nötig, ein Parteiverbot ebenfalls nicht. Die Regelvermutung ist im Einzelfall widerlegbar – in den drei Verfahren sah das Gericht diese Ausnahme jedoch nicht. Die juristischen Details haben wir im Hintergrundbeitrag zu den OVG-Beschlüssen aufbereitet.
Entscheidend ist die landesbezogene Einstufung: Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt gilt seit November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Einstufung der Bundes-AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Mai 2025 darf nach einem Eilbeschluss des VG Köln vom Februar 2026 bis zur Hauptsacheentscheidung nicht öffentlich verwendet werden; bundesweit wird die Partei deshalb wieder als Verdachtsfall geführt. Für Sachsen-Anhalt spielt das keine Rolle.
Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind nicht dasselbe
Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz bestimmter Schusswaffen, der Jagdschein ist eine eigenständige jagdrechtliche Berechtigung. Ein WBK-Widerruf kann jagdrechtliche Folgen auslösen, ist aber nicht automatisch ein Jagdscheinentzug. Die OVG-Verfahren betrafen nachweislich waffenrechtliche Erlaubnisse; von zusätzlichen Jagdscheinentzügen bei einem Teil der Betroffenen berichtet allein die BILD. Welche Voraussetzungen für die Erlaubnis gelten, erklärt unser Überblick zur Waffenbesitzkarte.
Bundesweit ein Flickenteppich
Das Verwaltungsgericht Gera entschied am 9. Februar 2026 in vier Fällen gegenteilig: Die bloße Mitgliedschaft in der Thüringer AfD rechtfertige für sich allein keinen Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. In Mecklenburg-Vorpommern sieht der Landesjagdverband derzeit keinen Handlungsbedarf, weil der dortige Landesverband nicht als gesichert extremistisch eingestuft ist. Das Bundesinnenministerium hält sich mit einer bundesweiten Regelung zurück, einzelne Landesinnenminister fordern ein einheitliches Vorgehen. Parallel läuft die Evaluierung des Waffengesetzes, in der Zuverlässigkeitsprüfungen ein Thema sind.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer eine Anhörung zum Widerruf erhält, sollte fristgerecht und anwaltlich begleitet Stellung nehmen – die Regelvermutung ist widerlegbar, aber die Darlegungslast liegt beim Erlaubnisinhaber. Ein Widerruf zieht regelmäßig Abgabeanordnungen für sämtliche Waffen und Munition nach sich, häufig auch den Entzug des Kleinen Waffenscheins. Wichtig ist, Waffen nicht eigenmächtig weiterzugeben, sondern die behördlich gesetzte Frist und die zugelassenen Abgabewege (Verkauf an Berechtigte, Überlassung an einen Händler, Sicherstellung) zu nutzen. Einen Gesamtüberblick zu Pflichten und Aufbewahrung bietet unser Sportschießen-Guide.
Häufige Fragen
Wie viele AfD-Jäger sind in Sachsen-Anhalt betroffen?
Laut BILD-Recherche vom 12. September 2026 haben 17 Hobby-Jäger ihre Waffen und Erlaubnisse verloren, 122 weitere Fälle werden geprüft. Diese Zahlen sind öffentlich nicht unabhängig bestätigt.
Reicht die bloße Mitgliedschaft für den Entzug?
In Sachsen-Anhalt ja: § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG greift bei Mitgliedschaft oder Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung. Entscheidend ist die Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch.
Verliere ich mit der Waffenbesitzkarte automatisch den Jagdschein?
Nein. Beides sind getrennte Erlaubnisse. Ein WBK-Widerruf kann jagdrechtliche Folgen haben, der Jagdschein wird aber in einem eigenen Verfahren geprüft.
Gilt die Rechtsprechung bundesweit?
Nein. Das VG Gera entschied im Februar 2026 gegenteilig, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine vergleichbare Praxis. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus.
Artikel teilen











