OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitglieder können ihre Waffenbesitzkarte verlieren
OVG Sachsen-Anhalt: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtskräftig
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in drei Beschlüssen klargestellt: Allein die Mitgliedschaft im oder die Unterstützung des als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbands kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen. In Sachsen-Anhalt könnten damit mehr als 100 Waffenbesitzer ihre Erlaubnisse verlieren. Was die Entscheidungen bedeuten – und warum Gerichte in anderen Bundesländern anders urteilen.
Worum es in den Verfahren ging
Die zuständige Polizeiinspektion hatte drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen – Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der AfD Sachsen-Anhalt. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg ihre Klagen abgewiesen hatte, beantragten die Betroffenen die Zulassung der Berufung. Das OVG lehnte alle drei Anträge ab. Damit steht rechtskräftig fest, dass die Kläger „nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen“. Offen bleibt allein der Weg einer Verfassungsbeschwerde.
Zur Begründung führte das Gericht aus: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.“
Der rechtliche Maßstab: Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen
Das Waffengesetz knüpft die Zuverlässigkeit unter anderem daran, dass jemand keine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Nach Auffassung des OVG greift diese Regelung sowohl bei einfachen Parteimitgliedern als auch bei aktiven Unterstützern. Ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, richte sich nach dem Gesamtbild – geprägt „maßgeblich durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre sowie Untergliederungen“.
Dem Einwand der Kläger, das grundgesetzliche Parteienprivileg schütze sie bis zu einem Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht, folgte das Gericht nicht: „Weder Behörden noch Verwaltungsgerichte sprechen im waffenrechtlichen Verfahren ein Parteiverbot aus. Das Waffenrecht stellt allgemeine Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, die für alle Bürger gleichermaßen gelten.“
Welche Anforderungen im Regelfall gelten und wie Behörden prüfen, erklären wir im Überblick zur Waffenbesitzkarte und ihren Voraussetzungen.
Über 120 Widerrufsverfahren bereits geprüft
Anfang 2025 gab es in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Innenministeriums Widerrufsprüfungen zu 21 Erlaubnissen mit Bedürfnisgrund Jagd, 51 Erlaubnissen mit Bedürfnisgrund Sport und 50 Kleinen Waffenscheinen von Mitgliedern des AfD-Landesverbands. Das Ministerium hatte die unteren Waffenbehörden bereits 2024 auf ihre Prüfpflicht hingewiesen und will die OVG-Beschlüsse zum Anlass nehmen, „die unteren Waffenbehörden darin zu bestärken, den begonnenen Weg weiterzugehen“.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte, Waffenbesitz von Extremisten sei eine Gefahr für den Rechtsstaat wie für jeden einzelnen Bürger. Die Grünen begrüßten die Entscheidungen; ihr innenpolitischer Sprecher Sebastian Striegel forderte die Behörden auf, die Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern nun systematisch zu überprüfen.
Kritik: „politische Schikane“ – und ein Blick nach Thüringen
Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, sprach von „politischer Schikane gegen rechtstreue Sportschützen“; es sei folgerichtig, dass die Betroffenen den Gang vor das Verfassungsgericht prüfen. Tatsächlich ist die Rechtslage bundesweit nicht einheitlich: In Thüringen war eine Klage von AfD-Mitgliedern gegen den Entzug der Waffenerlaubnis erfolgreich. Ob und wie das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht die Frage klärt, ist offen.
Was das für Waffenbesitzer praktisch bedeutet
Drei Punkte sind für Sportschützen und Jäger relevant. Erstens: Waffenbehörden dürfen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht blind übernehmen, sondern müssen den Einzelfall prüfen – das hatte zuletzt auch das VG Stuttgart betont. Die Einstufung eines Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch ändert daran nichts, verschiebt aber den Maßstab erheblich. Zweitens: Wer eine Widerrufsanhörung erhält, sollte fristgerecht und anwaltlich begleitet Stellung nehmen – ein Widerruf zieht Abgabeanordnungen und häufig auch den Kleinen Waffenschein nach sich. Drittens: Die Debatte fällt in die laufende Evaluierung des Waffengesetzes, in der auch Zuverlässigkeitsprüfungen und Regelabfragen Thema sind.
Einen breiteren Überblick über Pflichten, Aufbewahrung und Bedürfnisnachweis bietet unser Sportschießen-Guide.
Häufige Fragen
Kann die Mitgliedschaft in einer Partei die Waffenbesitzkarte kosten?
Nach den Beschlüssen des OVG Sachsen-Anhalt ja, wenn die Partei beziehungsweise der Landesverband verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Das Waffengesetz erklärt denjenigen für unzuverlässig, der eine solche Vereinigung unterstützt – laut Gericht auch als einfaches Mitglied.
Schützt das Parteienprivileg bis zu einem Parteiverbot?
Das OVG verneint das: Im waffenrechtlichen Verfahren werde kein Parteiverbot ausgesprochen, sondern eine allgemeine Zuverlässigkeitsanforderung geprüft, die für alle Bürger gilt.
Wie viele Personen sind in Sachsen-Anhalt betroffen?
Anfang 2025 liefen Prüfungen zu 21 Jagd-Erlaubnissen, 51 Sport-Erlaubnissen und 50 Kleinen Waffenscheinen von AfD-Mitgliedern. Mehr als 100 Personen könnten ihre Erlaubnisse verlieren.
Gilt das bundesweit?
Nein. Die Beschlüsse binden nur die entschiedenen Fälle in Sachsen-Anhalt. In Thüringen gab ein Gericht AfD-Mitgliedern recht. Eine bundesweit einheitliche Klärung steht aus; eine Verfassungsbeschwerde wird geprüft.
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