Wildunfall – was tun? Melden, Versicherung und warum du das Wild liegen lassen musst
Wildunfall – was tun? Richtig melden, Versicherung & Wild (2026)
Besonders im Herbst und Frühjahr, in der Dämmerung und auf Landstraßen am Waldrand ist die Gefahr eines Wildunfalls hoch. Wer weiß, was zu tun ist, schützt sich selbst – und vermeidet Ärger mit Versicherung und Gesetz.
Schritt für Schritt nach dem Unfall
- Warnblinker einschalten und anhalten, sofern gefahrlos möglich.
- Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern.
- Verletzte versorgen und bei Bedarf den Notruf 112 wählen.
- Polizei anrufen (110) – sie verständigt den zuständigen Jäger, auch wenn das Tier geflüchtet ist.
- Tier nicht anfassen: Verletzte Tiere können sich wehren, außerdem drohen Krankheiten.
- Fotos machen von Fahrzeug, Unfallstelle und Tier.
- Wildunfallbescheinigung beim Jäger oder der Polizei holen – die braucht deine Versicherung.

Warum du das Wild nicht mitnehmen darfst
Auch ein totes Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, macht sich wegen Wilderei (§ 292 StGB) strafbar. Der Jäger kümmert sich um das Tier und führt bei Bedarf eine Nachsuche mit dem Hund durch.
Was zahlt die Versicherung?
- Die Teilkasko zahlt in der Regel bei Zusammenstößen mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein, Hirsch). Manche Tarife decken auch andere Tiere ab.
- Die Vollkasko greift zusätzlich, wenn du einem Tier ausweichst und dabei einen Schaden verursachst – dann aber oft mit Rückstufung.
- Den Schaden zeitnah melden und die Wildunfallbescheinigung beilegen.
So vermeidest du einen Wildunfall
Taucht Wild auf: abbremsen, abblenden, hupen und die Spur halten. Ein riskantes Ausweichmanöver ist oft gefährlicher als der Zusammenstoß selbst. Wo ein Tier ist, folgen meist weitere. Für Jäger, die nachts zur Nachsuche gerufen werden, lohnt eine gute Wärmebild- oder Nachtsichtoptik; Ausrüstung gibt es unter anderem bei WaffenPro.
Keine Rechts- oder Versicherungsberatung – maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen.
Titelbild: AlexanderRahm, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wildunfall melden?
Ja, du solltest immer die Polizei verständigen. Sie informiert den Jäger, und du bekommst die Bescheinigung für die Versicherung.
Darf ich ein überfahrenes Reh mitnehmen?
Nein. Das Mitnehmen von Wild ist Wilderei nach § 292 StGB und strafbar.
Welche Versicherung zahlt beim Wildunfall?
In der Regel die Teilkasko bei Haarwild. Bei Schäden durch Ausweichen kann die Vollkasko greifen.
Soll ich dem Wild ausweichen?
Nein, besser stark bremsen, hupen und die Spur halten. Ausweichmanöver führen oft zu schwereren Unfällen.
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