Kleiner Waffenschein: beantragen, Kosten, Voraussetzungen
Kleiner Waffenschein 2026: Antrag, Kosten, Dauer & Voraussetzungen
Der Kleine Waffenschein gehört zu den meistgesuchten Begriffen rund um Waffen in Deutschland. Kein Wunder: Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung bei sich tragen möchte, braucht ihn. In diesem Ratgeber erfährst du, wo du ihn beantragst, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du brauchst, was er ungefähr kostet und – ganz wichtig – was er dir erlaubt und was nicht.
Was ist der Kleine Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 WaffG. Er berechtigt dazu, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen zu führen. Führen bedeutet: die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich zu haben. Für den reinen Kauf und Besitz einer solchen Waffe brauchst du ihn nicht – das ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
Viele verwechseln den Kleinen Waffenschein mit dem „großen“ Waffenschein. Der große Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen und wird nur in seltenen Ausnahmefällen bei nachgewiesener besonderer Gefährdung erteilt. Mit dem Sportschießen oder der Jagd hat der Kleine Waffenschein nichts zu tun. Eine Übersicht, welche Waffen ohne Erlaubnis zu haben sind, findest du in unserem Beitrag Schreckschusswaffe und Kleiner Waffenschein – was ist erlaubt?.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind deutlich niedriger als bei der Waffenbesitzkarte. Du musst keinen Sachkundenachweis und kein Bedürfnis nachweisen. Geprüft werden:
- Volljährigkeit: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG): Die Behörde fragt das Bundeszentralregister, das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Polizei ab, seit 2020 zusätzlich den Verfassungsschutz. Bestimmte Verurteilungen schließen die Erteilung für mehrere Jahre aus.
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG): Hinweise auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, psychische Erkrankungen oder fehlende Geschäftsfähigkeit können zur Ablehnung führen.
Eine Schießprüfung oder ein Kurs ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem lohnt es sich, die Waffe einmal unter Anleitung kennenzulernen – zum Beispiel auf einem Schießstand, der Schreckschusswaffen zulässt.
Wo beantrage ich den Kleinen Waffenschein?
Zuständig ist die Waffenbehörde deines Hauptwohnsitzes. Je nach Bundesland sitzt sie beim Landratsamt, beim Ordnungsamt der Stadt, bei der Kreispolizeibehörde oder beim Polizeipräsidium. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an. Suche am besten nach „Kleiner Waffenschein“ plus dem Namen deiner Stadt oder deines Landkreises.
Ablauf Schritt für Schritt
- Antragsformular besorgen: online auf der Seite der Behörde oder vor Ort.
- Unterlagen beilegen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, meist ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Antrag einreichen: persönlich, per Post oder digital.
- Prüfung: Die Behörde holt die Auskünfte zur Zuverlässigkeit ein.
- Gebühr zahlen und abholen: Bei positivem Bescheid erhältst du das Dokument.
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Behörde ab. Häufig sind es einige Wochen, in stark belasteten Großstädten kann es auch mehrere Monate dauern. Grund ist vor allem die Regelabfrage bei verschiedenen Stellen. Bis du das Dokument in den Händen hältst, darfst du die Waffe nicht führen – auch nicht „schon mal“ mit eingereichtem Antrag.
Was kostet der Kleine Waffenschein?
Die Gebühr legen die Länder fest. In der Praxis liegt sie meist grob zwischen 50 und 150 Euro; einige Behörden berechnen die Abfrage beim Verfassungsschutz und das Passfoto zusätzlich. Wird der Antrag abgelehnt, fällt häufig trotzdem eine Gebühr an. Die genaue Summe nennt dir deine Behörde.
Der Kleine Waffenschein ist grundsätzlich unbefristet. Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit aber regelmäßig, spätestens nach drei Jahren, und kann den Schein widerrufen, wenn die Voraussetzungen entfallen.
Was erlaubt der Kleine Waffenschein – und was nicht?
| Handlung | Ohne Schein | Mit Kleinem Waffenschein |
|---|---|---|
| Kaufen und besitzen (ab 18) | erlaubt | erlaubt |
| Zu Hause / auf eigenem Grundstück | erlaubt | erlaubt |
| Zugriffsbereit in der Öffentlichkeit tragen | verboten | erlaubt (außer Verbotszonen) |
| Nicht zugriffsbereit transportieren (verschlossen) | erlaubt | erlaubt |
| Bei öffentlichen Veranstaltungen tragen | verboten | verboten (§ 42 WaffG) |
| In der Öffentlichkeit schießen | verboten | verboten – nur mit Schießerlaubnis |
Besonders wichtig: Der Kleine Waffenschein ist keine Schießerlaubnis. Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist nur mit einer gesonderten Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG, in Notwehr oder auf einem zugelassenen Schießstand erlaubt. Silvester ist keine Ausnahme. Was bei Verstößen droht, erklären wir in Schreckschusswaffe: Strafe beim Führen und Schießen.
Waffenverbotszonen und Veranstaltungen
Auch mit Kleinem Waffenschein ist das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten, Sportereignissen oder Märkten verboten. Viele Städte haben außerdem Waffenverbotszonen eingerichtet, etwa an Bahnhöfen oder in Ausgehvierteln. In öffentlichen Verkehrsmitteln gelten zunehmend eigene Verbote. Informiere dich vor dem Mitnehmen immer über die örtlichen Regeln.
Welche Waffen fallen darunter?
- Schreckschusspistolen und -revolver mit PTB-Zeichen im Kreis – eine Übersicht beliebter Modelle findest du in unserer Schreckschusspistolen-Bestenliste.
- Reizstoffwaffen, also Schreckschusswaffen, die Pfeffer- oder CS-Patronen verschießen.
- Signalwaffen wie Signalpistolen für Leuchtmunition.
Nicht unter den Kleinen Waffenschein fallen Pfefferspray (als Tierabwehrspray frei, aber trotzdem nicht auf Veranstaltungen), Luftdruck- und CO2-Waffen mit F-Zeichen sowie scharfe Waffen. Eine Sonderrolle hat der Piexon JPX, den wir im eigenen Beitrag erklären.
Praxistipps für den Alltag
- Trage den Kleinen Waffenschein und den Personalausweis immer bei dir, wenn du die Waffe führst – das ist Pflicht.
- Nutze ein Holster, das den Abzug abdeckt.
- Bewahre die Waffe zu Hause so auf, dass Kinder und Unbefugte nicht herankommen.
- Bedenke, dass eine Schreckschusswaffe im Ernstfall von Polizei und Gegenüber nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden ist.
- Kaufe nur Waffen mit gültigem PTB-Zeichen beim Fachhändler, etwa bei WaffenPro.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in der aktuellen Fassung auf gesetze-im-internet.de sowie die Auskunft deiner zuständigen Waffenbehörde. Gebühren und Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Kleinen Waffenschein?
Bei der Waffenbehörde deines Hauptwohnsitzes. Je nach Bundesland ist das Landratsamt, das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig; viele Behörden bieten einen Online-Antrag an.
Was kostet der Kleine Waffenschein?
Die Gebühr legen die Bundesländer fest. Meist liegt sie grob zwischen 50 und 150 Euro, teils zuzüglich Kosten für Passfoto oder Regelabfragen.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein zum Kauf einer Schreckschusspistole?
Nein. Kauf und Besitz sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Den Schein brauchst du nur, um die Waffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen.
Darf ich mit dem Kleinen Waffenschein an Silvester schießen?
Nein. Der Kleine Waffenschein ist keine Schießerlaubnis. Schießen in der Öffentlichkeit ist ohne gesonderte Erlaubnis auch an Silvester verboten.
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