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Schreckschusswaffe und Kleiner Waffenschein: Was ist erlaubt?

Kleiner Waffenschein 2026: Beantragen, Kosten & was erlaubt ist

TargetTalk Redaktion 2. Oktober 2026 Aktualisiert am 3. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) sind in Deutschland ab 18 Jahren frei erhältlich. Trotzdem gibt es klare Regeln, wo du sie mitnehmen und benutzen darfst.

Kaufen und besitzen

  • Erlaubt ab 18 Jahren ohne Erlaubnis.
  • Die Waffe muss das PTB-Zeichen (Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) tragen.
  • Aufbewahrung so, dass Unbefugte – insbesondere Kinder – keinen Zugriff haben.
Weihrauch HW 37 Schreckschussrevolver vernickelt
Schreckschussrevolver wie der HW 37 sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei erhältlich.

Führen: dafür brauchst du den Kleinen Waffenschein

„Führen“ bedeutet, die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich zu haben. Dafür ist der Kleine Waffenschein nötig. Ihn beantragst du bei der Waffenbehörde; geprüft werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die Gebühr legt die Behörde fest.

Ohne Kleinen Waffenschein darfst du die Waffe nur nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportieren – also ungeladen in einem verschlossenen Behältnis.

Kleinen Waffenschein beantragen: so geht's

  1. Antrag bei der Waffenbehörde deiner Stadt oder deines Kreises stellen – oft auch online.
  2. Personalausweis und ggf. Passfoto mitbringen.
  3. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, unter anderem mit Abfragen bei Bundeszentralregister, Polizei und Verfassungsschutz.
  4. Bearbeitungszeit: meist einige Wochen.

Eine Sachkundeprüfung oder einen Bedürfnisnachweis brauchst du nicht.

Was kostet der Kleine Waffenschein?

Die Gebühr legt die Behörde fest. In der Praxis liegt sie meist bei etwa 50 bis 100 Euro, dazu kommen eventuell Kosten für Passfotos. Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet, die Behörde prüft die Zuverlässigkeit aber regelmäßig erneut.

Wo das Führen trotzdem verboten ist

  • auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Sportereignissen (§ 42 WaffG)
  • in Waffenverbotszonen, die Städte und Länder festlegen
  • an Orten mit Hausrecht-Verbot, z. B. in vielen Geschäften und Behörden

Schießen: nur in engen Grenzen

Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht das Schießen in der Öffentlichkeit – auch nicht an Silvester. Schießen ist auf dem eigenen befriedeten Besitztum (wenn niemand gefährdet oder belästigt wird), auf Schießstätten oder in Notwehr zulässig. Welche Strafen bei Verstößen drohen, liest du in Schreckschusswaffe: Wann drohen Strafen?

Mehr zum Thema Revolver liest du im Test des Weihrauch HW 37. Eine Auswahl an SRS-Waffen findest du bei WaffenPro.

Häufige Fragen

Darf ich eine Schreckschusswaffe ohne Waffenschein kaufen?

Ja, ab 18 Jahren ist der Kauf von SRS-Waffen mit PTB-Zeichen erlaubnisfrei.

Wann brauche ich den Kleinen Waffenschein?

Sobald du die Waffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum zugriffsbereit bei dir trägst.

Darf ich an Silvester mit der Schreckschusspistole schießen?

Nein. Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit Kleinem Waffenschein nicht erlaubt.

Was kostet der Kleine Waffenschein?

Die Gebühr legt die Behörde fest, meist sind es etwa 50 bis 100 Euro.

Wie bekomme ich den Kleinen Waffenschein?

Per Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. Voraussetzung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

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